Zweite Runde der OBM-Wahl am 1. März: auch Leipziger EU-Bürger sind stimmberechtigt!

Der Leipziger Gemeindewahlausschuss hat die folgenden drei Kandidaten für die zweite Runde zur Leipziger Oberbürgermeister-Wahl bestätigt:
Auf Listenplatz 1 tritt Burkhard Jung (SPD) an. Auf Listenplatz 2 folgt CDU-Kandidat Sebastian Gemkow, gefolgt von Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten, Humanisten, ÖDP und Demokratie in Bewegung). Foto@BénédicteBiot

Polen, Tschechen, Franzosen und alle anderen EU-Bürger dürfen in Leipzig durch Oberbürgermeisterwahlen das politische Leben der Stadt mitbestimmen.
Allerdings wissen viele von diesem Recht nicht.

Das ist aber keine besondere Eigenheit von Leipzig, das gilt grundsätzlich in der gesamten Europäische Union: Wer einen europäischen Pass hat, volljährig ist und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin beispielweise in Leipzig, seinen Hauptwohnsitz innehat, darf an Kommunal- und Oberbürgermeisterwahlen teilnehmen (genauso, wie an den Europawahlen). 

Das Kommunalwahlrecht für EU-Bürger wurde 1992 im Vertrag von Maastricht auf den Weg gebracht. Allein in Deutschland gibt es etwa 4 Millionen wahlberechtigte EU-Bürger.
Das Problem? Nur die Hälfte von ihnen wissen, dass sie wählen dürfen. 

Na, denn, Problem gelöst für alle EU-Bürger, die in Leipzig wohnen:
ihr seid jetzt auf dem Laufenden. Geht zur Wahl am 1. März!

Wahlinformationen für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in Leipzig

Informationen für EU-Bürgerinnen und Bürger zur Europa- und Kommunalwahl in Leipzig am Dienstag, 9. April, 17:30 Uhr im Europa-Haus Leipzig, Markt 10 (Handwerkerpassage).

Im Jahr 2019 stehen mehrere Wahlen an. Am 26. Mai findet in Deutschland die Europawahl statt, am selben Tag in Leipzig auch die Kommunalwahl. Am 1. September wird der Sächsische Landtag neu gewählt. Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Menschen, die über die Staatsbürgerschaft in einem EU-Staat verfügen und über 18 Jahre alt sind. Die Europäische Union gewährt ihnen die Möglichkeit an der Wahl für das Europäische Parlament auch in dem Land teilzunehmen, in dem sich ihr ständiger Wohnsitz befindet. Ebenso sind EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Leipzig haben, berechtigt an Kommunalwahlen in Leipzig teilzunehmen.

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