Europawahl für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Deutschland
Nicht-deutsche Unionsbürgerinnen und -bürger können entweder in ihrem Herkunftslandstaat wählen (je nach Wahlrecht gegebenenfalls auch per Briefwahl oder durch Urnenwahl in dessen Auslandsvertretungen) oder in Deutschland wählen. Wenn Sie erstmals in Deutschland wählen, müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis für die Europawahlen eintragen lassen. Der Antrag solle frühestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 21.Tag vor der Wahl bei der deutschen Wohnsitzgemeinde eingegangen sein.
Mehr Informationen gibt es auf der Seite Ihr Europa.