Zweite Runde der OBM-Wahl am 1. März: auch Leipziger EU-Bürger sind stimmberechtigt!

Der Leipziger Gemeindewahlausschuss hat die folgenden drei Kandidaten für die zweite Runde zur Leipziger Oberbürgermeister-Wahl bestätigt:
Auf Listenplatz 1 tritt Burkhard Jung (SPD) an. Auf Listenplatz 2 folgt CDU-Kandidat Sebastian Gemkow, gefolgt von Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten, Humanisten, ÖDP und Demokratie in Bewegung). Foto@BénédicteBiot

Polen, Tschechen, Franzosen und alle anderen EU-Bürger dürfen in Leipzig durch Oberbürgermeisterwahlen das politische Leben der Stadt mitbestimmen.
Allerdings wissen viele von diesem Recht nicht.

Das ist aber keine besondere Eigenheit von Leipzig, das gilt grundsätzlich in der gesamten Europäische Union: Wer einen europäischen Pass hat, volljährig ist und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin beispielweise in Leipzig, seinen Hauptwohnsitz innehat, darf an Kommunal- und Oberbürgermeisterwahlen teilnehmen (genauso, wie an den Europawahlen). 

Das Kommunalwahlrecht für EU-Bürger wurde 1992 im Vertrag von Maastricht auf den Weg gebracht. Allein in Deutschland gibt es etwa 4 Millionen wahlberechtigte EU-Bürger.
Das Problem? Nur die Hälfte von ihnen wissen, dass sie wählen dürfen. 

Na, denn, Problem gelöst für alle EU-Bürger, die in Leipzig wohnen:
ihr seid jetzt auf dem Laufenden. Geht zur Wahl am 1. März!